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April 2013

Eintrittskarten für die Biogartenmesse Wiesbaden


Bio liegt im Trend, auch in der Gartenszene bei Profis und Hobbygärtnern. Bei der ersten deutschen Biogartenmesse am 8. und 9. Juni im Park von Schloss Freudenberg in Wiesbaden informieren 50 Aussteller über Saatgut, ökologischen Anbau und Biogärtnerei. Sie präsentieren nicht nur ihre Produkte, sondern laden auch zu fachlichem Austausch ein.

Im Rahmenprogramm der Biogartenmesse spricht unter anderem Dieter Gaissmayer von der Bioland Staudengärtnerei Gaissmayer aus Illertissen, der den Zauber und den Wert historischer Stauden vorstellt. Außerdem zu Gast ist Dr. Annette Herz vom Julius Kühn-Instituten, Institut für biologischen Pflanzenschutz in Darmstadt. Sie referiert über Nützlinge im Garten und ihren Einsatz im biologischen Pflanzenschutz. Bernhard Stichlmair vom Schloss Freudenberg erzählt vom Gärtnern mit Kindern sowie über den Garten als sozial-ökologische Skulptur und führt durch das „Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne und des Denkens“ im Park von Schloss Freudenberg.

Termin: Samstag, 8. Juni 2013, 10 – 19 Uhr
Sonntag, 9. Juni 2013, 10 – 18 Uhr
Ort: Park Schloss Freudenberg, Wiesbaden
Eintritt: Erwachsene 8,50 EUR, ermäßigt 6 EUR, Kinder bis 16 Jahre frei
Dauerkarte (Sa. Und So.): Erwachsene 14 EUR

Kombi: Mit dem Ticket Biogartenmesse gibt es ermäßigten Eintritt für die Erfahrungsfelder im Schloss. Die Erfahrungsfeldstationen im Park sind im Eintritt für die Biogartenmesse enthalten.

Weitere Informationen:
www.biogarten-messe.de

Gewinnspiel

Als Partner der Biogartenmesse verlosen wir zehnmal zwei Eintrittskarten zur Biogartenmesse. Senden Sie eine Mail mit dem Betreff „Biogartenmesse 2013“ und Ihrer Adresse an verlosung@dr.hauschka.de.

Teilnahmebedingungen
Teilnahmeschluss ist der 15. Mai 2013. Teilnehmen dürfen alle Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ausgenommen Mitarbeiter der WALA Heilmittel GmbH und ihre Angehörigen. Die ausgelosten Teilnehmer werden schriftlich informiert. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn wird nicht ausbezahlt.

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