
Als Sicherheitsbewerter für die Präparate der Dr.Hauschka Kosmetik und von Dr.Hauschka Med prüft Hans-Jörg Rösch zusammen mit seinen Kollegen jede neue Rezeptur auf Sicherheit und Verträglichkeit. Dabei sind neben regulatorischen Vorgaben auch die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Zusammensetzung und Wirkung der eingesetzten Inhaltsstoffe zu berücksichtigen.
Unverträglichkeiten gegenüber kosmetischen Mitteln sind stark von der individuellen Disposition des Anwenders abhängig und lassen sich daher nie vollständig ausschließen. Konventionelle Kosmetika enthalten viele chemisch-synthetische Stoffe wie beispielsweise Konservierungsmittel, auf die Anwender oftmals mit einer Unverträglichkeit oder auch Sensibilisierung reagieren. Derartige Substanzen werden für Dr.Hauschka Kosmetik nicht verwendet. Der deutsche Kosmetikverband IKW (Industrieverband Körperpflege und Waschmittel e.V.) erfasst die durch Kosmetikpräparate hervorgerufenen Unverträglichkeiten und wertet diese jährlich statistisch aus. Dabei zeigt sich, dass bei Dr.Hauschka Kosmetika deutlich weniger Unverträglichkeiten auftreten als im bundesweiten Durchschnitt.
Wir gewährleisten die Haltbarkeit der Dr.Hauschka Kosmetika durch verschiedene Maßnahmen. Wichtig ist zunächst der hohe hygienische Standard der Produktion, der dem der Arzneimittelherstellung entspricht. Darüber hinaus führen wir keimreduzierende Maßnahmen bei Rohstoffen durch – zum Beispiel, indem wir sie Erhitzungsschritten unterziehen. Auch die Art der Verpackung ist von Bedeutung: Wir füllen viele unserer Präparate in Aluminiumtuben oder spezielle Verpackungen ab, wodurch sie besser vor Luft und Verkeimung geschützt sind. Darüber hinaus spielt die langjährige Erfahrung unserer Kosmetikentwicklung eine große Rolle. Das Wissen über die verwendeten Rohstoffe und die optimale Zusammensetzung der Präparate ist hier ausschlaggebend. Natürlich muss die Stabilität unserer Präparate dieselben Anforderungen erfüllen wie die der konventionellen Kosmetik.
Bisher gibt es weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene eine gesetzliche Definition und somit auch keine rechtlichen Anforderungen zur Zusammensetzung von Naturkosmetika. Mittlerweile gibt es jedoch Labels verschiedener Verbände, die es dem Verbraucher ermöglichen, zertifizierte Naturkosmetik zu erkennen. Neben dem in Deutschland etablierten Label des BDIH (Bundesverband deutscher Industrie- und Handelsunternehmen) wird die Zertifizierung auf internationaler Ebene auch vom Naturkosmetikverband NaTrue durchgeführt. Für die Zertifizierung nach NaTrue-Richtlinien spielt die Verwendung von Rohstoffen aus kontrolliert-biologischem Anbau eine große Rolle. Die Einbeziehung des Bioanteils der verwendeten Rohstoffe unterstreicht die ökologische Verantwortung der Herstellerunternehmen. Internationale Anbauprojekte der WALA (z.B. im Iran, in Burkina Faso und in Bulgarien) stehen in diesem Sinne beispielhaft für ökologisches und sozial verträgliches Wirtschaften.